Vergütung

Vor Beginn eines Mandats stellt sich die Frage nach den voraussichtlichen Kosten, die für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung entstehen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach Art und Umfang der Tätigkeit sowie zumeist nach der Höhe des Gegenstandswerts.

Für Verbraucher sind die Kosten einer Erstberatung auf 190,00 € zzgl. gesetzl. Mwst. begrenzt. Oft sind die Kosten hierfür jedoch - bei entsprechendem Gegenstandswert - geringer.

Fragen Sie uns kostenfrei (am besten per E-Mail) nach den voraussichtlich entstehenden Kosten nach kurzer Schilderung des Sachverhalts! Wenn Art und Umfang unserer beabsichtigen Tätigkeit feststehen, lässt sich die Höhe der Vergütung i.d.R. konkret beziffern.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage und ggf. auch die erforderliche Korrespondenz mit der Versicherung. Zunächst ist hierbei jedoch zu klären, ob die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall überhaupt eintrittspflichtig ist.

Für einzelne Tätigkeiten kommt auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht.

Bedürftige haben die Möglichkeit, bei dem für sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen und diesen sowie 15,00 € Schutzgebühr zum Beratungstermin mitzubringen – die übersteigenden Kosten übernimmt dann die Staatskasse. Bei gerichtlichen Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden – bei der Antragstellung sind wir gern behilflich.